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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

der

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Firma PCN GmbH
Firmenbuchnummer: FN 570999 f

Steuernummer: 98 341/9169 

UID-Nummer: ATU77665313

&

PCN Ralf Innerkofler

UID Nummer: ATU46008500

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Turteltaubweg 11

A-6850 Dornbirn

 

+43 (0) 664 3823 572

info@pcn.at

www.pcn.at

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Präambel

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  1. Allgemeine Grundlagen, Geltungsbereich und Vertragsabschluss
     

    1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und der Firma PCN GmbH und PCN Ralf Innerkofler (folgend beide Unternehmen kurz PCN benannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsabschluss gültige Fassung. Die Firma PCN GmbH schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage nachstehender Bedingungen ab. Der Kunde anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der Kunde auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.
       

    2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
       

    3. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden widerspricht PCN ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Kunden durch PCN bedarf es nicht.
       

    4. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
       

    5. Die Angebote von PCN sind freibleibend und unverbindlich.

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  1. Preise und Zahlung
     

    1. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde, verpflichtet sich der Kunde, PCN für die aufgrund des abgeschlossenen Vertrags erbrachte Leistung die im Anbot oder im Bestellformular angeführten Preise zu zahlen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.
       

    2. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
       

    3. Fristgerechte Bezahlung der offenen Forderungen von PCN ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erbringung von Leistungen. PCN ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die dadurch entstehenden Spesen und Kosten, sowie Kosten des notwendigen Einschreitens von Anwälten oder Inkassounternehmen, als auch bankübliche Verzugszinsen, zusätzlich zu verrechnen.
       

    4. Zusätzlich besteht bei Zahlungsverzug für PCN die Möglichkeit, Dienstleistungen auszusetzen, bis die ausständigen Rückstände bezahlt sind. Außerdem ist PCN berechtigt bei nicht eingehaltener Zahlungsfrist durch schriftliche Bekanntgabe den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
       

    5. Gegenverrechnungen oder Einbehaltung von Zahlungen aufgrund der Behauptung von eingetretenen Mängeln bzw. angeblich nicht zufriedenstellender Leistungen, welche jedoch von PCN nicht anerkannt werden, sind ausgeschlossen.
       

    6. Wir behalten uns Preisänderungen vor. PCN ist berechtigt, die oben beschriebenen Entgelte zu ändern. Erhöhungen oder Minderungen dieser Entgelte sind dem Kunden schriftlich bekannt zu geben. Sie treten dann in Kraft, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen nach Absendung des Änderungsbriefes ebenso schriftlich widerspricht. Widerspricht der Kunde, so ist PCN berechtigt, diesen Vertrag zum Ende des Zeitraumes, für den der Kunde bereits das vereinbarte Entgelt bezahlt hat, aufzulösen.
       

    7. Die Preise von PCN unterliegen einer jährlichen Indexanpassung (Basis = Verbraucherpreisindex VPI von Österreich AT). Übersteigt die Veränderung des Index 5% erfolgt eine Preisanpassung im vollen Ausmaß. 
       

    8. Der Kunde ist außerdem zur unverzüglichen Bekanntgabe bei Änderungen von Daten, die für die Verrechnung notwendig sind (Ablaufdatum von Kreditkarte, Adressänderungen, etc.), verpflichtet.
       

 

  1. Termine
     

    1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich zu vereinbaren bzw. von der Firma PCN GmbH schriftlich zu bestätigen.
       

    2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Firma PCN GmbH aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie zum Beispiel Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses. Die Fristen verlängern sich entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als 2 Monate andauern, sind der Kunde und die Firma PCN GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
       

    3. Befindet sich die Firma PCN GmbH in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Firma PCN GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
       

 

  1. Datenschutz und Datensicherheit
     

    1. Die PCN und der Kunde sind verpflichtet, Daten, Informationen und Unterlagen, die sie im Zusammenhang mit der Nutzung PCN Datenbank erhalten, vertraulich zu behandeln und verpflichten sich zur Verschwiegenheit. Sie dürfen diese ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners weder ganz noch teilweise, weder direkt noch indirekt, Dritten zugänglich machen.
       

    2. Die PCN ist von ihrer Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber allfälligen Erfüllungsgehilfen, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat ihre Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden und haftet für den Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
       

    3. PCN ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf ihrer Internetwebsite mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
       

    4. PCN und der Kunde sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.
       

    5. PCN verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden (vgl. Art 13 ff DS-GVO).
       

    6. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen datenschutzrechtlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DS-GVO, zu treffen (z.B. Einholung der Zustimmungserklärung der Betroffenen), sodass die Firma PCN GmbH die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten darf.
       

 

  1. Haftung
     

    1. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt, haftet die Firma PCN GmbH und PCN Ralf Innerkofler für den Ersatz von Schäden, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag von ihr, ihren Mitarbeitern und/oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nur für den Fall, dass diese Schäden grob fährlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist im Übrigen auf den Betrag von EUR 100.000,00 im Einzelfall sowie für den Ersatz aller Schäden, die während eines Kalenderjahres entstehen, begrenzt. Die damit einhergehende Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden.
       

    2. Unbeschadet der Haftungsbeschränkung gem. 5.1. ist die Haftung von PCN für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Vermögensschäden ausdrücklich ausgeschlossen.
       

    3. PCN haftet weder für Inhalte, die vom Kunden auf der jeweiligen Homepage eingestellt werden, noch für Schäden, die daraus entstehen.
       

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  1. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Rechtswahl/Vertragssprache
     

    1. Erfüllungsort dieses Vertrags ist A-6850 Dornbirn.
       

    2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht im Sprengel des Erfüllungsortes.
       

    3. Es kommt Österreichisches Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes (IPRG, Rom I VO, etc.) sowie des UN- Kaufrechtes zur Anwendung.
       

    4. Die Vertragssprache ist Deutsch.

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  1. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistung
     

    1. Enthalten die Nutzungsverträge für Netzdienste nicht ausdrücklich andere Bestimmungen, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten.
       

    2. Für Geheimhaltung der eigenen Passwörter ist der Kunde selbst verantwortlich, somit übernimmt PCN bei Schäden aufgrund der mangelhaften Geheimhaltung des Vertragspartners keinerlei Haftung.
       

    3. PCN ist stets bemüht, die vereinbarten Dienste mit höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit zu erfüllen. Die Firma übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
       

    4. Für entgangenen Gewinn und Folgeschäden, sowie der Ersatz von Sachschäden gem. § 9 Produkthaftungsgesetz übernimmt PCN keine Haftung.

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  1. Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferung
     

    1. Die Eigentumsübertragung der gelieferten Ware findet erst bei vollständiger Bezahlung statt, bis dahin bleibt die Ware im uneingeschränkten Eigentum von PCN.
       

    2. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten.
       

    3. Wenn es zu gewährleistungspflichtigen Mängeln kommt, werden diese je nach Ermessen behoben. In solch einem Fall wird die Wandlung oder Preisminderung im Einvernehmen ausgeschlossen. Bei etwaigen Reparaturen oder Änderungen von Dritten erlischt die Gewährleistungsfrist der Ware sofort.
       

    4. Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die außerhalb der Verantwortung von PCN liegen, vom Vertrag zurück, so wird ein Schadenersatz für den bereits entstandenen Aufwand, zumindest aber von 20 % des Nettopreises verrechnet. Das richterliche Mäßigungsrecht wird dabei ausgeschlossen.
       

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  1. Zusätzliche Bestimmungen bei Software
     

    1. Bei Bestellung lizenzierter Software von Dritten wird die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software-Lizenzbestimmungen vorausgesetzt.
       

    2. Bei den als „Public Domain“ oder „Shareware“ klassifizierte Software sind die vom jeweiligen Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen zu beachten. Daraus folgt, dass bei Verwendung dieser Software PCN keine Gewähr übernimmt.
       

    3. Bei individuell von PCN erstellten Software wird der Leistungsumfang je nach gegengezeichneter Leistungsbeschreibung des Kunden bestimmt. Bei der Lieferung wird ein auf den Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung beigelegt. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben bei PCN.
       

    4. PCN übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Vertragspartners entspricht. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
       

    5. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch nur deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall untersagt.
       

 

  1. Zusätzliche Bestimmungen für Firewalls
     

    1. Firewalls, die von PCN installiert und/oder überprüft werden, werden mit großer Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik bearbeitet. PCN weist jedoch darauf hin, dass es keine Gewährleistung einer absoluten Sicherheit von Firewall-Systemen gibt. Werden beim Vertragspartner installierte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt, übernimmt PCN keine Haftung dafür.
       

    2. PCN weist darauf hin, dass die Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder ihrer Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis von PCN.
       

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  1.  Zusätzliche Bestimmungen Anti Hacker-Software, Anti Ransomware-Software, Anti Viren- Software, Anti Next Generation Malware-Software
     

    1. Jegliche Software oder Hardware zum Schutz vor Hacker, Viren und Malware, die von PCN installiert wird, wird mit großer Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik bearbeitet. PCN weist jedoch darauf hin, dass es keine Gewährleistung einer absoluten Sicherheit vor Hacker oder Malware gibt. Werden beim Vertragspartner installierte Software- oder Hardware-Schutzsysteme umgangen oder außer Funktion gesetzt, übernimmt PCN dafür keine Haftung.
       

    2. PCN weist darauf hin, dass die Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder ihrer Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen dieser Software und Hardware oder Konfiguration ohne Einverständnis von PCN.

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  1. Teilnichtigkeit

    Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
    .

    Die Vertragsteile verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

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  Schlussbestimmungen

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  1. Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieses Vertrages haben schriftlich an die zuletzt schriftlich bekanntgegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung an die zuletzt schriftlich bekanntgegebene Adresse übermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragspartner als zugegangen.
     

  2. Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung des Vertrages heranzuziehen.

 

  1. Zustimmung gemäß § 107 TKG

    Der Kunde willigt ein, von PCN oder von Unternehmen, die hierzu von PCN beauftragt wurden, Nachrichten in Sache des § 107 Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu werbezwecken zu erhalten. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.

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